Europäisches Parlament verabschiedet EU-Haushalt 2009

18.12.2008

Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung den EU-Haushalt 2009 mit deutlicher Mehrheit gebilligt.

Demnach wird der Haushalt der Europäischen Union im kommenden Jahr einen Umfang von 133,7 Milliarden Euro an Verpflichtungs- und 116 Milliarden Euro an Zahlungsermächtigungen haben, dies entspricht 0.894% des EU-Bruttonationaleinkommens (BNE).

"Damit können wir die Basisnotwendigkeiten der Europäischen Union finanzieren und haben es zugleich geschafft, auch für den neu geschaffenen Lebensmittelnothilfefonds eine Lösung zu finden. Letzteres war allerdings nur möglich unter Nutzung des Flexibilitätsinstruments sowie nach einer entsprechenden Anpassung der Interinstitutionellen Vereinbarung", erklärte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Reimer Böge, heute in Straßburg.

Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass die erzielte Einigung über den Lebensmittelnothilfefonds eine Überprüfung der bestehenden Instrumente sowohl in der Entwicklungszusammenarbeit als auch beim EU-Entwicklungshilfefonds zwingend voraussetzt. "Nur so kann dauerhaft eine bessere Lösung und damit günstigere Perspektiven für die Lebensmittelsicherheit in den Entwicklungsländern erreicht werden", so der CDU-Europaabgeordnete weiter. Die Finanzierung dieser neuen Lebensmittelfazilität in Höhe von 1 Milliarde Euro über den dreijährigen Zeitraum von 2008-2010 setzt sich wie folgt zusammen:

Anhebung der Obergrenze für die Nothilfe um 240 Millionen für 2008. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu dem noch für 2008 und 2009 abrufbaren Betrag von zusammen 100 Millionen Euro. Diese Maßnahme erfordert eine Revision der Interinstitutionellen Vereinbarung.
Umschichtungen in Kategorie IV in Höhe von 240 Millionen Euro.
Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 420 Millionen Euro.

Die Schwierigkeiten bei der haushalterischen Umsetzung des Fonds hätten aber deutlich gemacht, dass eine grundlegende Überarbeitung der Haushaltskategorie 4 (Die EU als globaler Partner) dringend erforderlich sei.

Böge kündigte ferner an, dass die getroffene Vereinbarung zwischen Europäische Parlament und Rat, die bestehenden Regeln  in bestimmten Haushaltsbereichen zu vereinfachen und schneller umzusetzen, insbesondere bei den Strukturfonds sowie bei der ländlichen Entwicklung höhere Zahlungen nach sich ziehen werde. "Sollte es nicht gelingen, die Zahlungsermächtigungen im Laufe des Jahres auf mindestens 120 Milliarden Euro zu erhöhen, muss dies administrative und politische Konsequenzen haben."

Im Hinblick auf das von der Kommission vorgeschlagene "Konjunkturprogramm" warnte Böge zudem vor der dauerhaften Etablierung von Schattenhaushalten: "Zusätzliche Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank sind richtig und wichtig. Sie dürfen jedoch nicht zu einer Umgehung oder gar zu einer Aushebelung des regulären Haushaltsverfahrens führen". Der CDU-Europaabgeordnete sicherte auch zu, dass sinnvolle Investitionen für Kleine- und Mittlere Unternehmen, für den Klimaschutz und die Infrastruktur, wie die Schließung von Lücken in den europäischen Energienetzen, oder die Breitbandverkabelung in den ländlichen Regionen, über die vorgesehene Revision von 5 Milliarden Euro hinaus, durchaus wohlwollend geprüft werden. "Wir sind bereit zügig und offen zu verhandeln", so Reimer Böge abschließend.